Unterzeichnung eines neuen Rahmenabkommens
Am 3. Februar wurde ein neues Rahmenentwicklungsabkommen zwischen der Fondation Follereau Luxembourg (vertreten durch den Vizepräsidenten, Herrn Julio Nerin) und dem Minister für Zusammenarbeit und humanitäre Maßnahmen , Herrn Franz Fayot, unterzeichnet. Die von der Luxemburgischen Kooperation unterstützte Rahmenvereinbarung deckt zwischen 60% und 80% der Finanzierung von 15 Projekten in sechs afrikanischen Ländern über einen Zeitraum von fünf Jahren, von 2021 bis 2025, ab.
Mit dieser Unterstützung des Ministeriums fördert die Stiftung weiterhin lokale Initiativen in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Schutz. Dazu gehören beispielsweise Initiativen zur Verbesserung der Gesundheit der Gemeinden und des Kinderschutzes. Konkret wird diese Rahmenvereinbarung Folgendes unterstützen:
- Programme zur Unterstützung der Gesundheit der Gemeinden in Benin, Burkina Faso, Mali, der Zentralafrikanischen Republik und Togo;
- Programme zur Förderung der Berufsausbildung in Benin und Burkina Faso;
- Fürsorge für gefährdete Kinder und sozio-professionelle Integrationsprojekte für Kinder und Jugendliche in Benin, Burkina Faso, der Elfenbeinküste und Mali;
- Projekte zur Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung in Burkina Faso und Mali.
In einigen Gemeinden in den genannten Ländern ist der Zugang zu Bildung und sozialen und medizinisch-sozialen Dienstleistungen aufgrund fehlender Ressourcen oder ethnischer, religiöser oder physischer Unterschiede eingeschränkt. Die Stiftung unterstützt daher insbesondere Bevölkerungen in ländlichen oder abgelegenen Gebieten, indem sie Infrastruktur und Mittel bereitstellt, um den Zugang zu diesen Grundbedürfnissen zu gewährleisten.
So setzt sich die Stiftung durch ihre Projekte weiterhin für die soziale Inklusion, Autonomie und Nachhaltigkeit der von ihr unterstützten Gemeinden und Partnern, mit denen sie zusammenarbeitet, ein. Um dies zu erreichen, pflegt die Stiftung eine enge Kommunikation mit ihren langjährigen und bewährten Partnern vor Ort. Außerdem wird das „Bottom-up“-Prinzip angewandt, um sicherzustellen, dass die Projekte von den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung oder Partnern ausgehen und diese in allen Phasen des Projekts mit einbezogen werden. Die Begünstigten und lokalen Partner in den Mittelpunkt zu stellen, ermöglicht der Stiftung das bestmögliche Verständnis der Bedürfnisse, sowie der soziokulturellen Faktoren und Werte.
Darüber hinaus
Die Stiftung und ihre lokalen Partner berücksichtigen bei der Identifizierung und Umsetzung von Projekten Querschnittsthemen wie Umweltprobleme, Menschenrechte und Geschlechtergerechtigkeit. Die Stiftung ist der Ansicht, dass echte und dauerhafte Veränderungen nicht ohne Berücksichtigung von Querschnittsthemen und ohne die Beteiligung lokaler Akteure erreicht werden können.
Aus all diesen Gründen möchte die Fondation Follereau Luxembourg dem Ministerium ihren herzlichen Dank für sein langjähriges Vertrauen und sein großes Engagement aussprechen.
Foto: © MAEA